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01. Dezember 2025
Scheidung trotz Streit über das Trennungsjahr – OLG Brandenburg stärkt die Praxis
OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.2025 – 13 UF 97/25
Viele Ehepaare kennen das Problem:
Man lebt faktisch längst getrennt, aber der andere Ehepartner bestreitet den Trennungszeitpunkt – mit der Folge, dass das Gericht den Scheidungsantrag wegen des angeblich nicht abgelaufenen Trennungsjahres zurückweist.
Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 1. Dezember 2025 zeigt sehr anschaulich, dass eine solche Situation nicht das Ende des Verfahrens bedeuten muss.
Worum ging es?
Der Ehemann beantragte die Scheidung seiner im Februar 2021 geschlossenen Ehe. Er trug vor, dass die Trennung bereits im Juni 2023 innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgt sei. Die Ehefrau widersprach und behauptete, eine Trennung habe erst mit dem Auszug im August 2024 stattgefunden.
Das Amtsgericht wies den Scheidungsantrag zunächst zurück:
Das Gericht sah das Trennungsjahr noch nicht als nachgewiesen an und lehnte daher die Scheidung ab.
Der Ehemann legte Beschwerde ein.
Entscheidung des Oberlandesgerichts
Das OLG Brandenburg hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und verwies das Verfahren zurück. Begründung:
- Maßgeblich ist, dass die Ehe als gescheitert gilt, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und keine Wiederherstellung zu erwarten ist.
- Der Antragsteller hatte durchgängig erklärt, dass er die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortsetzen will. Allein dieser ernsthafte Scheidungswille reicht für das Scheitern der Ehe aus.
- Spätestens seit dem 22.10.2024 lebten die Ehegatten unstreitig getrennt. Damit war das Trennungsjahr jedenfalls im Beschwerdeverfahren abgelaufen.
Wichtig:
Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass es nicht mehr darauf ankommt, ob das Amtsgericht zum damaligen Zeitpunkt richtig entschieden hat. Entscheidend ist, dass die Scheidungsvoraussetzungen spätestens in der zweiten Instanz vorlagen. In diesem Fall sieht § 146 FamFG die Aufhebung und Zurückverweisung an das Amtsgericht vor, damit dort die Scheidung insgesamt – einschließlich Versorgungsausgleich – ordnungsgemäß entschieden werden kann.
Was bedeutet das für Betroffene?
Der Beschluss ist für die Praxis besonders relevant, weil er zeigt:
- Streit über den Beginn des Trennungsjahres ist häufig – aber nicht zwangsläufig entscheidend.
- Selbst wenn ein Scheidungsantrag zunächst scheitert, kann das Verfahren in der nächsten Instanz erfolgreich fortgeführt werden, wenn das Trennungsjahr zwischenzeitlich abgelaufen ist.
- Wer jedoch klar und nachvollziehbar darlegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig beendet ist, stärkt seine rechtliche Position erheblich.
Fazit
Der Beschluss des OLG Brandenburg macht Mut:
Ein zunächst abgewiesener Scheidungsantrag muss nicht das letzte Wort sein. Gerade bei strittigem Trennungszeitpunkt lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung und – wenn erforderlich – die konsequente Weiterverfolgung des Verfahrens.
