Kathrin Otto
Fachanwältin für
Familienrecht
Rechtsberatung mit Erfahrung,
wirtschaftlichem Verständnis und
persönlichem Engagement.
Ehevertrag
Ein Ehevertrag ermöglicht es Ehepartnern, wichtige rechtliche und wirtschaftliche Fragen bereits vor oder während der Ehe verbindlich zu regeln. Besonders bei größeren Vermögen, Immobilien oder unternehmerischen Tätigkeiten kann ein Ehevertrag sinnvoll sein.
Typische Inhalte eines Ehevertrags sind:
- Regelungen zum Zugewinnausgleich
- Vereinbarungen zum Unterhalt
- Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung
- Absicherung von Unternehmen
- Regelungen zur Altersvorsorge
Ein individuell gestalteter Ehevertrag schafft Transparenz und Rechtssicherheit für beide Ehepartner.
Gerade wenn eine Immobilie oder Eigentumswohnung vorhanden ist, kann ein Ehevertrag wichtige Regelungen enthalten, etwa:
- Ausschluss oder Modifizierung des Zugewinnausgleichs
- Absicherung einer Immobilie im Familienvermögen
- Regelungen zur Nutzung oder Übertragung von Immobilien im Scheidungsfall
Durch meine Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht sowie Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht kann ich Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um Immobilien, Mietverhältnisse und Wohnungseigentum beraten.
Kontakt

Kathrin Otto
Fachanwältin für Familienrecht
Familienrechtliche Konflikte sind oft mit großen persönlichen Belastungen verbunden. Ich unterstütze Sie dabei, klare rechtliche Lösungen für Ihre Situation zu finden. Stehen Sie vor einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht? Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Tel. Saarbrücken: +49 681 9544288-0
Tel. Frankfurt: +49 69 2009 1747
E-Mail: k.otto@bagusche.com
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstinformation.
Gemeinsam klären wir Ihre ersten Fragen und besprechen, welche Schritte sinnvoll sein können. Sie erreichen mich telefonisch oder über das Kontaktformular.
