Kathrin Otto
Fachanwältin für
Familienrecht
Rechtsberatung mit Erfahrung,
wirtschaftlichem Verständnis und
persönlichem Engagement.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es Ehepartnern, die wichtigsten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Scheidung einvernehmlich zu regeln. Dadurch können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen oft vermieden werden.
Typische Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind:
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Aufteilung von Vermögen und Immobilien
- Nutzung der gemeinsamen Wohnung
- Aufteilung des Hausrats
- Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht
Eine frühzeitige Regelung dieser Punkte sorgt für Rechtssicherheit und Planungssicherheit für beide Ehepartner.
Besonders häufig spielen Immobilien bei einer Scheidung eine wichtige Rolle. Typische Fragen sind:
- Übertragung der Immobilie auf einen Ehepartner
- Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung
- Ausgleichszahlungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs
Als Fachanwältin für Familienrecht sowie Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht kann ich Sie auch bei komplexen Fragen rund um Immobilien, Wohnungseigentum oder vermietete Objekte kompetent beraten.
Kontakt

Kathrin Otto
Fachanwältin für Familienrecht
Familienrechtliche Konflikte sind oft mit großen persönlichen Belastungen verbunden. Ich unterstütze Sie dabei, klare rechtliche Lösungen für Ihre Situation zu finden. Stehen Sie vor einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht? Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Tel. Saarbrücken: +49 681 9544288-0
Tel. Frankfurt: +49 69 2009 1747
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Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstinformation.
Gemeinsam klären wir Ihre ersten Fragen und besprechen, welche Schritte sinnvoll sein können. Sie erreichen mich telefonisch oder über das Kontaktformular.
