Kathrin Otto 
Fachanwältin für 
Familienrecht 

Rechtsberatung mit Erfahrung, 
wirtschaftlichem Verständnis und 
persönlichem Engagement.

 

Kindschaftsrecht

Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, stehen häufig Fragen zum Kindschaftsrecht im Mittelpunkt. Ziel aller Regelungen ist stets das Wohl des Kindes.


Zu den wichtigsten Themen im Kindschaftsrecht gehören:

  • Sorgerecht 
     
  • Umgangsrecht 
     
  • Kindesunterhalt 
     
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht 
     
  • Betreuungsmodelle 
     

Als Fachanwältin für Familienrecht unterstütze ich Eltern dabei, tragfähige und rechtssichere Lösungen für ihre Kinder zu entwickeln.

Grundsätzlich behalten Eltern auch nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht. Kommt es jedoch zu Konflikten über wichtige Entscheidungen für das Kind, kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein.


Auch das Umgangsrecht spielt eine zentrale Rolle. Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen.


Ein wichtiger Bestandteil des Kindschaftsrechts ist außerdem der Kindesunterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, ist in der Regel verpflichtet, Unterhalt für das Kind zu zahlen.


Die Höhe des Kindesunterhalts hängt unter anderem ab von:

  • Einkommen der Eltern 
     
  • Alter des Kindes 
     
  • Betreuungsmodell 


Eine anwaltliche Beratung hilft dabei, Unterhaltsansprüche korrekt zu berechnen und rechtssicher durchzusetzen.
 

Kontakt

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Kathrin Otto
Fachanwältin für Familienrecht

Familienrechtliche Konflikte sind oft mit großen persönlichen Belastungen verbunden. Ich unterstütze Sie dabei, klare rechtliche Lösungen für Ihre Situation zu finden. Stehen Sie vor einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht? Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Tel. Saarbrücken: +49 681 9544288-0
Tel. Frankfurt: +49 69 2009 1747
E-Mail: k.otto@bagusche.com

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