FAQ: Familienrecht
Klare Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen im Familienrecht
Häufige Fragen im Familienrecht (FAQ)
1. Wann kann ich mich scheiden lassen?
Eine Scheidung ist in der Regel möglich, wenn die Ehe gescheitert ist. Das Gesetz geht grundsätzlich davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr) und beide die Scheidung wollen. Wenn nur ein Ehepartner die Scheidung möchte, kann eine Scheidung in der Regel nach drei Jahren Trennung erfolgen. Eine anwaltliche Beratung hilft dabei zu klären, wann eine Scheidung im konkreten Fall möglich ist.
2. Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Dauer einer Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine einvernehmliche Scheidung kann häufig innerhalb von etwa 4 bis 6 Monaten nach Einreichung des Scheidungsantrags abgeschlossen werden. Kommt es zu Streitigkeiten über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder Vermögen, kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
3. Brauche ich für eine Scheidung einen Anwalt?
Ja. Für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden kann. Wenn sich beide Ehepartner einig sind, reicht häufig ein Anwalt für die Scheidung aus, wodurch Kosten reduziert werden können.
4. Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser richtet sich häufig nach den Einkommen der Ehepartner sowie nach weiteren Faktoren, etwa dem Zugewinnausgleich oder Unterhaltsansprüchen. Als Fachanwältin für Familienrecht erläutere ich Ihnen bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit transparent, welche Kosten voraussichtlich entstehen.
5. Kann man sich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?
Grundsätzlich ist für eine Scheidung ein Trennungsjahr erforderlich. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine sogenannte Härtefallscheidung erfolgen, etwa wenn einem Ehepartner das Festhalten an der Ehe unzumutbar wäre. Diese Fälle sind jedoch selten und müssen besonders begründet werden.
6. Was ist der Zugewinnausgleich?
Wenn Ehepartner ohne Ehevertrag leben, gilt grundsätzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird dann geprüft, welcher Ehepartner während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs (Zugewinn) erzielt hat. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss einen finanziellen Ausgleich an den anderen Ehepartner zahlen.
7. Muss ich nach der Scheidung Unterhalt zahlen?
Unterhalt kann in verschiedenen Formen entstehen. Während der Trennungszeit kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Dieser entsteht jedoch nicht automatisch, sondern muss vom unterhaltsberechtigten Ehepartner aktiv geltend gemacht werden.
Nach der Scheidung kommt unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt in Betracht, etwa wenn ein Ehepartner wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann oder wenn erhebliche Einkommensunterschiede bestehen.
Unabhängig davon besteht in der Regel eine Pflicht zum Kindesunterhalt, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, ist grundsätzlich verpflichtet, finanziellen Unterhalt für das Kind zu leisten.
8. Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?
Viele Ehepaare besitzen gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Im Rahmen der Scheidung muss dann geklärt werden, ob die Immobilie verkauft wird, ob ein Ehepartner sie übernimmt oder ob sie weiterhin gemeinsam gehalten wird. Diese Fragen spielen häufig auch beim Zugewinnausgleich eine Rolle. Als Fachanwältin für Familienrecht sowie Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht berate ich Sie auch bei rechtlichen Fragen rund um Immobilien.
9. Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehepartner wichtige Fragen rund um ihre Scheidung einvernehmlich regeln. Dazu gehören insbesondere Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung, Immobilien, Sorgerecht und Umgangsrecht. Eine solche Vereinbarung kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und das Scheidungsverfahren deutlich zu vereinfachen.
10. Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder nach einer Scheidung?
In den meisten Fällen behalten beide Eltern auch nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, dass wichtige Entscheidungen für das Kind weiterhin gemeinsam getroffen werden. Nur in besonderen Situationen kann das Gericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen.
Kontakt

Kathrin Otto
Fachanwältin für Familienrecht
Familienrechtliche Konflikte sind oft mit großen persönlichen Belastungen verbunden. Ich unterstütze Sie dabei, klare rechtliche Lösungen für Ihre Situation zu finden. Stehen Sie vor einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht? Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Tel. Saarbrücken: +49 681 9544288-0
Tel. Frankfurt: +49 69 2009 1747
E-Mail: k.otto@bagusche.com
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstinformation.
Gemeinsam klären wir Ihre ersten Fragen und besprechen, welche Schritte sinnvoll sein können. Sie erreichen mich telefonisch oder über das Kontaktformular.
