FAQ: Kosten
Klare Antworten auf Ihre wichtigsten Kostenfragen
FAQ – Was kostet ein Anwalt für Familienrecht?
Eine Scheidung ist häufig mit vielen rechtlichen und finanziellen Fragen verbunden. Neben dem eigentlichen Scheidungsverfahren müssen oft auch Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geklärt werden. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie kompetent durch alle Schritte Ihrer Scheidung und unterstütze Sie dabei, rechtssichere und praktikable Lösungen zu finden. Dabei lege ich großen Wert auf Transparenz und Planungssicherheit:
Die voraussichtlichen Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung im Scheidungsverfahren erläutere ich Ihnen bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit klar und verständlich, damit Sie Ihre nächsten Schritte gut informiert entscheiden können.
Wie berechnen sich Anwaltskosten im Familienrecht?
Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort sind die Gebühren für verschiedene anwaltliche Tätigkeiten – etwa außergerichtliche Beratung, Vertretung im gerichtlichen Verfahren oder den Abschluss eines Vergleichs – gesetzlich festgelegt.
Die Höhe der anwaltlichen Gebühren hängt in der Regel vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser Wert bestimmt den wirtschaftlichen Umfang der Angelegenheit.
Bei familienrechtlichen Verfahren wird der Verfahrenswert häufig nicht direkt aus einem konkreten Geldbetrag abgeleitet, sondern nach gesetzlichen Vorgaben festgesetzt. Beispiele:
- Scheidungsverfahren: Der Verfahrenswert richtet sich unter anderem nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten.
- Unterhaltsverfahren: Maßgeblich ist meist der 12-fache monatliche Unterhaltsbetrag, um den gestritten wird.
- Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren: Hier setzt das Gericht einen Verfahrenswert fest, da kein unmittelbarer Geldbetrag im Streit steht.
Die konkreten Gebühren ergeben sich aus den Tabellen des RVG. Jedem Verfahrenswert wird dort eine bestimmte Grundgebühr zugeordnet. Auf dieser Grundlage lassen sich die Kosten gut kalkulieren.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, entstehen zusätzlich zu den Anwaltskosten auch Gerichtskosten. Beide Kostenarten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert und sind gesetzlich geregelt.
Die Gebühr aus der Tabelle wird je nach Art und Umfang der Tätigkeit mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Bei außergerichtlicher Vertretung wird häufig der Faktor 1,3 angewendet. Bei besonders umfangreichen oder schwierigen Fällen kann ein höherer Faktor in Betracht kommen.
Wer trägt die Anwalts- und Verfahrenskosten?
Grundsätzlich muss zunächst jede Partei ihren eigenen Anwalt bezahlen, da sie ihn selbst beauftragt hat.
In vielen familiengerichtlichen Verfahren – etwa im Scheidungsverfahren – trägt grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, während die Gerichtskosten meist geteilt werden, sofern das Gericht nichts anderes entscheidet.
Bei anderen familienrechtlichen Streitigkeiten kann das Gericht im Rahmen seiner Entscheidung auch über die Kostenverteilung entscheiden. Je nach Ausgang des Verfahrens kann eine Partei verpflichtet werden, die Kosten ganz oder teilweise zu tragen.
Sollte eine Partei finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten eines Verfahrens zu tragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dann übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann diese – je nach Vertragsumfang – ebenfalls Kosten übernehmen. Ob und in welchem Umfang eine Deckung besteht, sollte vorab mit der Versicherung geklärt werden.
Was ist eine Honorarvereinbarung?
Neben der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG können Anwalt und Mandant auch eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen.
Dabei sind beispielsweise möglich:
- Stundenhonorar: Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der anwaltlichen Tätigkeit.
- Pauschalhonorar: Für bestimmte Tätigkeiten – etwa eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung – wird ein fester Betrag vereinbart.
Solche Honorarvereinbarungen sind für beide Seiten verbindlich und bieten häufig eine transparente Kalkulation der Kosten.
Wenn Sie Fragen zu den Kosten eines familienrechtlichen Verfahrens haben oder eine erste Einschätzung wünschen, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung. Dabei kann auch geklärt werden, welche Kosten voraussichtlich entstehen und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Kontakt

Kathrin Otto
Fachanwältin für Familienrecht
Familienrechtliche Konflikte sind oft mit großen persönlichen Belastungen verbunden. Ich unterstütze Sie dabei, klare rechtliche Lösungen für Ihre Situation zu finden. Stehen Sie vor einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgangsrecht? Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
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